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Produkt zum Begriff Pflichtteil:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • Spiel und Spaß mit der Blockflöte I
    Spiel und Spaß mit der Blockflöte I

    Schule für die Sopranblockflöte, barocke Griffweise, Für Kinder ab 6 Jahren, Tonumfang von c1 - d1, keine chromatischen Halbtöne, Konsequente Arbeit an Atmung & Tonbildung, Entwicklung der rythmischen Grundlagen, Übungen & Spielstücken auf 84 Seiten, Schwierigkeitsgrad: sehr leicht,

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  • Spiel und Spaß mit der Blockflöte - Spielbuch 2
    Spiel und Spaß mit der Blockflöte - Spielbuch 2

    Notenbuch für Sopran Blockflöte & optionaler Begleitung, Traditionelles Liedgut & neuere Literatur, Autor/Komponist: Gerhard Engel, Gudrun Heyens, Schwierigkeitsgrad: sehr leicht, Format: 23 x 30,5 cm, 68 Seiten,

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  • Ravensburger Spiel Mein tierischer Musik-Spaß
    Ravensburger Spiel Mein tierischer Musik-Spaß

    Finde die Tiere und lerne ihre Instrumente kennen Wer spielt die Trompete? Der Frosch. Und wer die Harfe? Der Hund. tiptoi entführt die Kinder in eine fantastische Welt voller musikalischer Tiere. Jedes Tier spielt ein anderes Instrument. Die Kinder helfe

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  • Wann entfällt Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, wie zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den Erblasser. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser nachweislich über längere Zeit hinweg vernachlässigt oder misshandelt hat, kann der Pflichtteil entfallen. Ebenso ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. In diesen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Pflichtteil des betreffenden Erben entfällt.

  • Wer bestimmt den Pflichtteil?

    Der Pflichtteil wird in erster Linie durch das deutsche Erbrecht bestimmt. Dieses sieht vor, dass nahe Verwandte wie Kinder, Ehepartner und Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes haben, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Falls der Erblasser versucht, den Pflichtteil zu umgehen, können die Pflichtteilsberechtigten ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Somit wird der Pflichtteil letztendlich durch die gesetzlichen Regelungen und im Zweifelsfall durch ein Gericht bestimmt.

  • Kann man Pflichtteil enterben?

    Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Pflichtteil zu entziehen oder zu enterben. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass nahe Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Der Pflichtteil steht beispielsweise Kindern, Eltern und Ehepartnern zu. Wenn man also versucht, diese Personen komplett zu enterben, können sie unter Umständen den Pflichtteil einfordern. Es ist daher ratsam, sich vor einer Enterbung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Wann entfällt der Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich grob undankbar gegenüber dem Erblasser verhalten hat, zum Beispiel durch schwere Straftaten gegen den Erblasser. Zudem kann der Pflichtteil entfallen, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser schwer misshandelt oder ihm schwere körperliche oder seelische Leiden zugefügt hat, kann der Pflichtteil entfallen. In solchen Fällen wird der Pflichtteilsberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen.

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    Schule für die Sopranblockflöte (barocke Griffweise), Autor: Gerhard Engel und Gudrun Heyens, Rückendrahtheftung, Schwierigkeit: sehr leicht bis leicht, Seitenzahl: 88,

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    Ärmelloser Micky Maus Strampler – Spiel und Spaß mit Disney's Liebling - 6 Monate

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  • Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern?

    Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern? Ja, das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Dies ist der Fall, wenn ein Leistungsempfänger über Vermögen verfügt, das ihm zusteht, aber nicht angegeben hat. Das Jobcenter kann dann den Pflichtteil einfordern, um die Kosten für die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte korrekt anzugeben, um Probleme mit dem Jobcenter zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann Nacherbe Pflichtteil verlangen?

    Ja, ein Nacherbe kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil steht den gesetzlichen Erben zu, wenn sie durch letztwillige Verfügung des Erblassers enterbt wurden. Dies gilt auch für Nacherben, die erst nach dem Tod des Erblassers zu Erben werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings können Nacherben den Pflichtteil nur geltend machen, wenn die Nacherbfolge bereits eingetreten ist und sie dadurch enterbt wurden. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu klären.

  • Kann Sozialamt Pflichtteil einfordern?

    Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Wenn eine Person Leistungen vom Sozialamt erhält und gleichzeitig einen Anspruch auf den Pflichtteil aus einem Erbe hat, kann das Sozialamt diesen einfordern, um die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, dass die Person, die den Pflichtteil erhalten soll, über die finanzielle Situation informiert wird und gegebenenfalls das Sozialamt kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Es empfiehlt sich, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

  • Haben Eltern einen Pflichtteil?

    Ja, Eltern haben grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass ihrer Kinder. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne testamentarische Verfügung erhalten würden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass Eltern nicht komplett enterbt werden können. Allerdings kann der Pflichtteil durch bestimmte Gründe, wie zum Beispiel grobes Fehlverhalten, aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Enterbung oder Streitigkeiten um den Pflichtteil rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

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